Meister*innen und Fachwirt*innen sind Bachelor Professional

In der Veranstaltungsbranche wird international kooperiert und länderübergreifend agiert. Das Arbeiten in Teams und Projekten ist interkulturell geprägt. Der Europäische Qualifikationsrahmen (European Qualifications Framework), inzwischen übertragen auf alle europäischen Länder, schafft Transparenz und Akzeptanz für hochwertige Abschlüsse und berufliches Know-how, wie beispielsweise die Meister*innen-Fortbildung in der Veranstaltungstechnik oder die Geprüften Veranstaltungsfachwirt*innen.

Wie alle anderen beruflichen Aus- und Fortbildungsabschlüsse sind auch die Qualifikationen in den Bereichen Messe/Ausstellung, Event, Konzert, Kongress und Kulturveranstaltungen im DQR „abgebildet“:

Auf Niveau 4 (dreijähriger Ausbildungsberuf) stehen die Ausbildungsabschlüsse zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik und die Veranstaltungskaufleute.

Auf Niveau 5, den Berufsspezialist*innen, künftig könnten zum Beispiel die Sachkundigen für Veranstaltungsrigging nach IGVW SQQ2 oder die Elektrofachkräfte für Veranstaltungstechnik nach IGVW SQQ1 eingeordnet sein.

Die Meister*innen für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Veranstaltungsfachwirt*innen erreichen durch die erfolgreiche IHK-Prüfung das Niveau 6; und sind somit Bachelor Professional. Die Meister*innen und die Fachwirt*innen haben das Niveau 6 auf dem Wege der beruflichen Ausbildung, Berufserfahrung und Fortbildung erreicht. Das ist der prägende Unterschied zum Absolvieren eines akademischen Bachelorstudiums. Meister*innen und Fachwirt*innen tragen daher die Bezeichnung Bachelor Professional.

Formal wird diese Regelung durch die Aktualisierung der Verordnungen für die Aus- und Fortbildungen geregelt. Die neue Rechtsverordnung für die Meister*innen-Fortbildung in der Veranstaltungstechnik ist bereits Ende 2020 in Kraft getreten. Für andere Aus- und Fortbildungen ist der Aktualisierungsprozess in Vorbereitung, beziehungsweise bereits begonnen. Das erreichte Bildungsniveau wird künftig europaweit in Zeugnissen und Zertifikaten dokumentiert.

Europaweit sind alle formalen beruflichen Bildungsabschlüsse in acht Niveau-Stufen gegliedert. Jedes Land hat also seinen „eigenen“ nationalen Qualifikationsrahmen. Die Kriterien und ein Verfahren zur Zuordnung nicht-formaler, also nicht staatlich geregelter Qualifikationen, werden derzeit noch entwickelt. Die acht Niveau-Stufen sind dahingehend definiert, welche Ausprägung von persönlicher und beruflicher Handlungskompetenz erzielt und vor allem nachgewiesen ist, wenn ein bestimmter Abschluss vorliegt. Durch die Einstufung eines Ausbildungs- oder Fortbildungsabschlusses in das entsprechende EQR-Niveau lässt sich zunächst ein individueller Abschluss mit anderen Qualifikationen – national und international – vergleichen. Innerhalb des deutschen Bildungssystem werden außerdem akademische Abschlüsse mit Qualifikations-Levels der Beruflichen Bildung vergleichbarer. Mehr Transparenz bei der Beurteilung der individuellen Anforderungen von (potenziellen) Mitarbeitenden, beispielsweise bei der Besetzung von Stellen oder der Einordnung in betriebliche beziehungsweise tarifliche Vergütungssysteme, ist ein zusätzlicher Nutzen.

Der Europäische Qualifikationsrahmen ist eines der Ergebnisse des 1999 gestarteten sogenannten „Bologna-Prozesses“. Benannt nach der italienischen Stadt, in der seinerzeit 29 europäische Bildungsminister*innen eine bildungspolitische und programmatische Erklärung unterzeichnet haben. Ziel war und ist die europaweite, also transnationale Reform von Studiengängen, Abschlüssen und Hochschulsystemen; also auch eine Art „Vereinheitlichung“ von Bildungsabschlüssen, damit internationale Vergleichbarkeit und Mobilität konkret realisierbar wird.

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