Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besucher:innen möglich aber keine Perspektive für Kultur- und sonstige Veranstaltungen

Die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder haben am 06.07.2021 einen Umlaufbeschluss zur Durchführung von Großveranstaltungen gefasst. Seit gestern liegt dazu nun endlich ein Beschluss der Staats- und Senatskanzleien der Länder vor, der zumindest erkennen lässt, in welche Richtung die Reise gehen könnte. Die Kultur- und sonstige Veranstaltungswirtschaft wird mit dem Beschluss allerdings lediglich auf Vorgaben verwiesen, die erst noch auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen getroffen werden sollen.

Das Forum Veranstaltungswirtschaft, die Allianz maßgeblicher Verbände des Wirtschaftszweigs, kommentiert den Länderbeschluss in der angefügten Pressemitteilung:
PM Forum Veranstaltungswirtschaft | Großveranstaltungen der Länder

Kategorien: Economics