Sondergutachten: Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik

Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Quelle: Sachverständigenrat

Wiesbanden,12. Juli 2019 . Der Sachverständigenrat hat heute sein Sondergutachten „Aufbruch zu einer neuen Klimapolitik“ der Bundesregierung überreicht, in dem er Reformoptionen für die Klimapolitik diskutiert. Der Bundesregierung bietet sich aktuell die große Chance für eine Neuausrichtung der Klimapolitik, die Wirksamkeit und volkswirtschaftliche Effizienz verbindet und international anschlussfähig ist.

Kernelement dieses Neuaufbruchs sollte die Entscheidung für einen CO2-Preis als zentrales klimapolitisches Instrument sein. „Die aktuelle Debatte bietet die historische Chance, die kleinteilige, teure und ineffiziente deutsche Klimapolitik so umzu-stellen, dass die Bepreisung von CO2 im Zentrum steht“, sagt Christoph M. Schmidt, Vor-sitzender des Sachverständigenrates. Globale Koordination. Zur Eindämmung des Klimawandels ist ein global koordiniertes Vorgehen unverzichtbar. Deutschland kann dazu beitragen, indem es als Vorbild wirkt und zeigt, dass die vereinbarten klimapolitischen Ziele auf volkswirtschaftlich effiziente Weise und ohne größere gesellschaftliche Verwerfungen zu erreichen sind. Nicht sinnvoll ist es, über die europäisch vereinbarten Ziele hinaus weitere nationale oder gar sektorale Ziele anzustreben. Die Bereitschaft, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, sollte Deutschland als Hebel in europäischen und globalen klimapolitischen Verhandlungen ein-setzen, um andere Staaten im Sinne einer Reziprozität auf ambitioniertere Ziele zu ver-pflichten. Umfassender Emissionshandel. Spätestens bis zum Jahr 2030 sollte der europäische Emissionshandel (EU-ETS) in allen Mitgliedstaaten auf die Sektoren Verkehr und Gebäude ausgeweitet und somit ein über alle Sektoren einheitlicher CO2-Preis etabliert werden. Auf europäischer Ebene könnten damit die getrennten sektoralen Ziele entfallen, zusätzliche nationale Klimaziele sollten bereits jetzt fallengelassen werden. Übergangslösung. Der Weg zu diesem integrierten System muss umgehend eingeleitet werden, indem in den bislang nicht vom EU-ETS erfassten Sektoren Verkehr und Gebäude ein separater CO2-Preis etabliert wird. Dies ist als Übergangslösung in den integrierten Emissionshandel aufzusetzen und muss im Zuge der Integration wieder abgeschafft wer-den. Hierfür gibt es zwei Ansätze: ein separates Emissionshandelssystem oder eine CO2-Steuer. Der Erfolg beider Wege steht und fällt mit dem Willen der Politik, den CO2-Preis als zentrales Instrument der Klimapolitik zu etablieren. Separater Emissionshandel. Ein separater Emissionshandel für den Nicht-EU-ETS-Bereich ist einfacher zu kommunizieren und später leichter in den integrierten Emissionshandel zu überführen. Die Umsetzung wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Die politische Herausforderung besteht darin, durch rasche Schritte glaubwürdig zu signalisieren, dass diese Wahl keine Verzögerungstaktik darstellt. Zudem müssen die Marktteilnehmer von der langfristigen Verbindlichkeit der Mengenbeschränkung überzeugt werden.

CO2-Steuer.

Eine CO2-Steuer ließe sich in den Nicht-EU-ETS-Sektoren auf Grundlage der bestehenden Energiebesteuerung rasch einrichten. Allerdings kann es nicht darum ge-hen, zu Beginn einen durch eine CO2-Steuer vorgegebenen Preispfad zu fixieren. Vielmehr sind die in den Sektoren Verkehr und Gebäude vorliegenden Vermeidungskosten und Nachfrageelastizitäten unbekannt, sodass die Steuer regelmäßig angepasst werden muss. Entscheidend ist, dass die Politik es durchhält, bei Verfehlung der klimapolitischen Ziele nachzusteuern. Es liegt nahe, sich zunächst am aktuellen Preis im EU-ETS zu orientieren und bei einem zwischen 25 und 50 Euro angesiedelten Wert einzusteigen. Doch je niedriger der Einstieg, desto schärfer müssen die künftigen Steuererhöhungen ausfallen. Zudem wird eine CO2-Steuer wohl nur dann in der Bevölkerung akzeptiert werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die CO2-Steuer für andere Ziele als die Klimapolitik genutzt wird.

Wettbewerbsfähigkeit.

Angesichts hoher Vermeidungskosten in den Sektoren Verkehr und Gebäude sdürfte die Erweiterung des EU-ETS zu einem Preisanstieg führen. Bislang verhindert eine kostenlose Zuteilung von Zertifikaten Nachteile der Unternehmen im inter-nationalen Wettbewerb. Falls dieser Carbon-Leakage-Schutz nicht ausreicht, könnte ein Grenzausgleich erwogen werden. Doch dieser birgt handelspolitisches Konfliktpotenzial. Begleitende Maßnahmen. Sollen die EU-Klimaziele erreicht werden, sind zielgerichtete begleitende Maßnahmen erforderlich, um Verhaltensanpassungen zu erleichtern und somit den notwendigen CO2-Preis zu begrenzen, beispielsweise eine Förderung der Anschaffung emissionsarmer Ausstattung und Infrastrukturinvestionen. Außerdem könnten das Steuer-system überarbeitet und so die Anreize zur CO2-Reduktion gesteigert werden. Rückverteilung der Einnahmen. Ausschließliches Ziel einer CO2-Bepreisung in Deutschland sollte sein, Emissionen effizient zu reduzieren und nicht, zusätzliche Steuer-einnahmen zu generieren. Für eine Akzeptanz in der Bevölkerung sollten die staatlichen Einnahmen zurückverteilt werden. Dies kann etwa über eine pauschale Rückgabe je Ein-wohner oder eine Senkung der Stromsteuer gestaltet werden.
Prof. Dr. Ottmar Edenhofer und das Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change haben mit ihrer Expertise „Optionen für eine CO2-Preisreform“ wesentlich zum Sondergutachten beigetragen. Eine weitere Expertise zum Thema „Rechtliche Rah-menbedingungen für eine CO2-Bepreisung in der Bundesrepublik Deutschland“ hat Prof. em. Dr. Ulrich Büdenbender (TU Dresden) für den Sachverständigenrat erstellt.

Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage (https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/sondergutachten-2019) 

 

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