Service-Information der DEAplus: Finanzielle Förderung für engagierte Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsverantwortliche, die auch in Zeiten der Corona-Pandemie viel Bewusstsein für Qualität und Quantität von betrieblicher Ausbildung tun, haben die Möglichkeit, für ihren Betrieb staatliche Förderung zu bekommen. Umfassend unterstützt werden auf diese Weise Betriebe, die ihrer sozialen Verantwortung und dem Blick vorausschauender Markt- und Unternehmensentwicklung einen wichtigen Stellenwert geben.

Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Wenn ein Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernimmt, stellen mehrere Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen) Fördergelder bereit. Damit soll sichergestellt werden, dass Auszubildenden der Weg in den Beruf durch eine abgeschlossene Ausbildung geebnet bleibt. Gleichzeitig ist das Förderprogramm für die Wirtschaft und die Betriebe ein wirksamer Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräfte-Nachwuchses. In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 wird zudem die Übernahme von Auszubildenden gefördert, deren bisheriger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat.

Abhängig von Bundesland bzw. Region, in der ein Ausbildungsbetrieb ansässig ist, umfasst die Fördersumme einen beträchtlichen Anteil der Ausbildungskosten. Beispielsweise bis zu 50% der Ausbildungskosten (Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) bei Betrieben im niedersächsischen Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“. Die Förderung kann beispielsweise in Niedersachsen bei der NBank beantragt werden. Informationen und Impulse für die Beratung geben auch die örtlichen Zuständigen Stellen (Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern).