Neue Prüfungsverordnung: Meister*in für Veranstaltungstechnik

Nach vielen langen Sitzungen, Diskussionen und intensiver Lobbyarbeit ist die „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik oder Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik (Veranstaltungstechnikmeister-Fortbildungsprüfungsverordnung – VTMFPrV) im Bundesanzeiger erschienen. Die neue Verordnung, die ab Januar 2020 gilt, wird den bildungspolitischen Zielen des VPLT gerecht.

Der VPLT hatte schon bei der Verordnung zum/zur „Meister*in ohne Fachrichtung“ im Jahr 2009, zusammen mit anderen Verbänden, dem Bundesinstitut für Berufsbildung und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, mitgewirkt. Das einige Branchenteilnehmer im Nachhinein die damalige gemeinsam erarbeitete Verordnung ablehnten, war weder für die Branche noch für diejenigen, die eine Fortbildung zum/zur Meister*in absolvieren wollten, förderlich. Nun herrscht endlich Einigkeit, dass der Gegenstand der Meisterprüfung „meisterliches Handeln“ und nicht etwa „Fachwissen“ ist. Dies entspricht schon der seit 2013 geltenden Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR). Dieser ist wiederum abgestimmt mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR; Englisch = EQF). Mit beiden wird das Ziel verfolgt, Transparenz, Vergleichbarkeit und Mobilität sowohl innerhalb Deutschlands als auch in der EU zu fördern. Dabei sollen Lernergebnisse = erworbene Kompetenzen, im Mittelpunkt stehen.
Die Qualifikation Meister*in für Veranstaltungstechnik befindet sich im DQR Niveau 6

Die Qualifikationen mit Schwerpunkten im „Fachwissen“ (z.B.: die Vorstellung einer Fachrichtung: Studio/Bühne) befindet sich nun im DQR Niveau 5.

In Rahmen der Erstellung von Qualitätsstandards zu Qualifikationen in der Veranstaltungswirtschaft ist die IGVW dabei, im DQR Niveau 5 Berufsfelder mit fachlichen Aufgabenstellungen zu definieren. Die zahlreichen beruflichen Funktionen, die es in unserer Branche gibt, erfordern unterschiedlichste Fachwissen und Kompetenzen – dies kann dazu führen, dass ein öffentliches Theater zukünftig bei einer Ausschreibung für eine Position als Meister*in für Veranstaltungstechnik zusätzlich eine DQR-5-Qualifikation als Bühnen- und Maschinenspezialisten voraussetzt, oder dass ein Unternehmen mit einem wirtschaftlichen Schwerpunkt bei der Festinstallation von AV-Medientechnik eine entsprechende DQR-5-Qualifikation als AV-Medien-Spezialist zusätzlich fordert. Entscheidend ist: der/die Meister*in verfügt zukünftig über „ein sehr breites Spektrum an Methoden zur Bearbeitung komplexer Probleme“ in dem beruflichen Tätigkeitsfeld der Veranstaltungstechnik und ist imstande, in Expertenteams verantwortlich zu arbeiten.

Bei der neuen Prüfungsordnung stehen beruflichen Handlungsfähigkeiten, ähnlich wie in der „Verordnung ohne Fachrichtung“, wie „Realisieren veranstaltungstechnischer Projekte“ und „Gestalten der Betriebs- und Unternehmensorganisation“ im Vordergrund, wobei der letzteren bei der neuen Verordnung etwas mehr Bedeutung bei der Prüfung bekommt. Hierbei sollen auch die Handlungsfähigkeiten bei der Personalführung geprüft werden. Im Prüfungsteil “Veranstaltungsprojekt“ werden die Qualifikationsinhalte ganzheitlich an einem veranstaltungstechnischen Projekt aus der betrieblichen Praxis nachgewiesen, was dem bisherigen „Prüfungsprojekt“ in der Verordnung von 2009 ungefähr entspricht. Neu ist: zentral erstellte schriftliche Prüfungen, die auf eine „Situative Aufgabe“ basieren und die mündlichen Prüfungsformen die zweimal im Jahr bei den Kammern durchgeführt werden sollen. Außerdem darf die „Funktion“ der zu prüfenden Person im veranstaltungstechnischen Projekt benannt werden. Die Termine sollen außerdem für die kommenden sechs Jahren festgelegt werden. Sobald die Detailinformationen zu den teilnehmenden IHK und die Termine bekannt werden, wird der VPLT darüber informieren. Teilnehmer von Fortbildungsmaßnahmen, die ihre Zulassung zur Prüfung schon bis Dezember 2019 haben, werden nach den alten Prüfungsordnungen geprüft.

Schließlich wäre zu erwähnen, dass der VPLT eine treibende Kraft bei der Gestaltung und Durchsetzung dieses für unsere Branche so wichtiges bildungspolitisches Ziel gewesen ist. Es ist auch dem Ehrenmitglied und ehemaligen Vorstandsmitglied des VPLT, Hendrik Rogel, zu danken, dass er die Weitsicht hatte, schon früh die Wichtigkeit des Themas für den Verband und unseren Mitgliedern zu erkennen. Der Vorstand, die Geschäftsstelle und die Mitglieder des VPLT haben erhebliche Ressourcen für dieses Thema zur Verfügung gestellt. So funktioniert eine effektive auf die Zukunft hingerichtete Verbandsarbeit, wovon alle in der Veranstaltungswirtschaft profitieren.

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