Ecodesign-Verordnung veröffentlicht!

 

Am Donnerstag, den 05.12.2019, sind die Verordnung zur Produktgestaltung (2019/2020/EU) und die Verordnung zur Produktinformation (2019/2015/EU) – allgemein als „Ecodesign-Verordnung“ bekannt  – von der EU-Kommission veröffentlicht worden.

Wir bedanken uns herzlich bei den Mitgliedern, die uns bei dieser politisch äußerst wichtige Verbandsarbeit unterstützt haben.

Der VPLT war bei den Beratungen in Brüssel, Berlin, und Dessau (UBA) maßgeblich beteiligt. Es war möglich, viele Ausnahmeregelungen für die Branche für Medien- und Veranstaltungstechnik auszuhandeln. Trotzdem bleiben einige Punkte umstritten, und der VPLT arbeitet gemeinsam mit PEARLE (Live Performance Europe) and the European Entertainment Lighting Task Force um Nachbesserungen durch den Regelungsausschuss der Mitgliedstaaten zu erwirken.

Die Verordnung  2019/2020/EU tritt am 25. Dezember 2019 in Kraft. Sie ist in ihrer Wirkung dreigestuft:

  • Der Artikel 7 – Umgehung gilt bereits ab diesem Datum.
  • Die meisten Anforderungen an die Stromeffizienz sowie die Anforderungen an sonstige Gebrauchseigenschaften und an Informationen gelten ab dem 1. September 2021. Dann werden auch die bestehenden Verordnungen 244/20096/EG, 245/2009/EG und 2194/2012/EU aufgehoben.
  • Ab dem 1. September 2023 gelten die Stromeffizienzanforderungen, die für die stabförmigen 26-mm-Leuchtstofflampen sowie einige Halogenglühlampen das Aus bedeuten.

Die Verordnung 2019/2015/EU tritt am 25. Dezember 2019 in Kraft und ist in ihrer Wirkung ebenfalls dreigestuft:

  • Ab diesem Datum entfällt die Etikettierungspflicht für Leuchten (Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 4 der Verordnung 874/2012/EU).
  • Ab dem 1. Mai 2021 gilt die Pflicht für Lieferanten von Lichtquellen, bestimmte Daten in die EU-Produktdatenbank einzugeben.
  • Zum 1. September 2021 wird die bestehende Verordnung 874/2012/EU aufgehoben und die Etikettierungspflichten der neuen Verordnung werden wirksam.

Die Texte zu den Verordnungen stehen (in deutscher und englischer Sprache) VPLT-Mitgliedern auf vplt.org zur Verfügung:

Verordnung Nr. 2019/2015/EU Produktinformation
Verordnung Nr. 2019/2020/EU Produktgestaltung

Das Umweltbundesamt erstellt für die Anwendung/Auslegung der Verordnungen Arbeitshilfen; beispielsweise eine Zusammenstellung von Begriffsbestimmungen aus den neuen Verordnungen und den jeweils zugrundeliegenden und in der Auslegung ebenfalls heranzuziehenden „Rahmenrechtstexten“.

Sobald diese vorliegen, wird der VPLT diese seinen Mitgliedern zur Verfügung stellen.

Wir werden Sie über den weiteren Stand der Beratungen – auch bezüglich der RoHS-Richtlinie – laufend informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Randell Greenlee, den Bereichsleiter Wirtschaft und Internationales, per E-Mail: randell.greenlee@vplt.org oder telefonisch unter der Tel. Nr. +49 511 27074750.


Quelle: VPLT – Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V. 

 

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