Die Frequenzen für Funkmikrofone werden zum Thema im Bundestag

Die Debatte um die Funkfrequenzen hat nun auch den Bundestag erreicht. In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion, das verbliebene UHF-TV-Band für Kultur und Veranstaltungen zu erhalten. In den letzten Jahren hatten EU-Kommission, Bundesregierung und Bundesrat versprochen, das Band bis zum Jahr 2030 unangetastet zu lassen. An dieses Versprechen wird die Regierung nun erinnert. Der Chef von Telefónica forderte schon im vergangenen Jahr eine „Digitale Dividende III“. Einige arabische Staaten haben zudem angekündigt, auf der Weltfunkkonferenz im Herbst das 600-MHz-Band dem Mobilfunk zuschlagen zu wollen.

von Dr. Jochen Zenthöfer

Roundtable auf der Prolight + Sound 2019 Michael Schwarz (BNetzA), Dr Andreas Wilzeck (Sennheiser), Claudia Teichler (NDR), Helmut G. Bauer (Moderator), Wolfgang Bilz (APWPT), Wolfgang Schöpe (VPLT) (Photo: Norbert Hilbich)

Dass es in der Branche Angst vor einer erneuten Frequenzverknappung für PMSE-Anwendungen gibt, ist spätestens seit der Prolight+Sound im April 2019 kein Geheimnis mehr. Dort wurde das Szenario auf einem „Round Table“, veranstaltet von APWPT und der Initiative „SOS – Save Our Spectrum“, offen diskutiert. Das Stichwort lautet: „Digitale Dividende 3“, also eine Fortsetzung der Digitalen Dividenden 1 und 2 aus den Jahren 2010 und 2015. Damit wäre der erhaltene Rest des UHF-TV-Bandes (470 bis 694 MHz), das Funkmikrofone, In-Ear-Systeme und andere Anwendungen noch nutzen können, in Gefahr.
Der Vertreter der Bundesnetzagentur sprach sich auf der der Prolight+Sound gegen eine solche „Digitale Dividende 3“ aus und erklärte, auch Frankreich wolle sie nicht. Für die Veranstaltungsbranche, aber auch für Theater und andere Kultureinrichtungen sowie Messen wäre eine „Digitale Dividende 3“ katastrophal. Die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft, immerhin der zweitwichtigste Wirtschaftszweig des Landes, könnte irreparabel geschädigt werden – würden nicht rechtzeitig störungsfreie Ersatzfrequenzen ausgewiesen, die europaweit harmonisiert sein müssten.

 

Die Kernelemente des Antrags sind folgende:
– Der Antrag beschreibt die Wichtigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft und bezeichnet diese als „eine der wichtigsten volkswirtschaftlichen Säulen der Bundesrepublik Deutschland“.
– Der Antrag enthält ein Bekenntnis zur terrestrischen Verbreitung von Radio und Fernsehen („ein unverzichtbarer Bestandteil, um die Zuschauer und Zuhörer zu erreichen“). Grund: „Nicht in jedem Haus ist ein Kabelanschluss verfügbar oder eine Satellitenempfangsanlage zulässig.“
– Zu PMSE: „Musiker, Schauspieler und weitere kreative Berufe sind bei ihrer täglichen Arbeit auf drahtlose Produktionsmittel angewiesen. Die drahtlosen Produktionsmittel sind wichtige Werkzeuge innerhalb der Wertschöpfungskette in den Bereichen Rundfunk und PMSE. […] Die drahtlosen Produktionsmittel müssen jederzeit und störungsfrei funktionieren. Deshalb sind sie auf Frequenzbereiche im TV-UHF-Band angewiesen.“
– Zum Frequenzbedarf für drahtlose Produktionsmittel in Deutschland heißt es: „Die letzte Studie der Bundesnetzagentur dazu stammt aus dem Jahr 2008. Um lineare audiovisuelle Inhalte über weite Strecken unabhängig von Mobilfunkanbietern verbreiten zu können ist es ebenfalls nötig, das dem Rundfunk zugesprochene Spektrum im sub700MHz Band auch über das Jahr 2030 hinaus langfristig zu erhalten. Nur so kann eine Versorgungsvielfalt sichergestellt werden.“
– Zur Weltfunkkonferenz heiß es: „Gleichermaßen besteht aufgrund der Gerüchte um eine Abkehr der Frequenzbandzusicherung bis 2030 Unsicherheit. Um diesem Spannungsverhältnis und den Erwartungen der Kultur- und Kreativwirtschaft gerecht zu werden, muss bereits im Vorfeld der Weltfunkkonferenz für die Beibehaltung des vereinbarten Zustandes geworben werden.“
– Unterstützung wird gefordert für die rezenten Projekte der PMSE-Branche: „Es muss durch Studien und Forschungsprojekte wie PMSE-xG (next Generation) und LIPS (Live Interactive PMSE Services) erprobt und geprüft werden, inwieweit der 5G-Übertragungsstandard sich für die Digitalisierung von Produktions-, Konferenz- und Veranstaltungstechnik eignet. Eine Finanzierung soll aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgen (Kap. 1204 Digitale Infrastruktur, Titelgruppe 01 Digitale Innovation).“
– Sodann wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf internationaler Ebene bis zum Jahr 2030 das Frequenzband zwischen 470 und 510 MHz weltweit exklusiv für Nutzer drahtloser Produktionsmittel und für den Rundfunk zur Verfügung gestellt wird.

Der Antrag wurde federführend von den Abgeordneten Thomas Hacker und Dr. Christian Jung unter der Drucksachen-Nummer 19/11035 in den Bundestag eingebracht. Er wird nach der Sommerpause 2019 im zuständigen Ausschuss beraten. Dann können auch die anderen Fraktionen zu dem Thema Stellung nehmen. Auch eine Abstimmung über den Antrag im Plenum des Deutschen Bundestags wird es geben.

Update 28. Juni 2019: Der Bundestag hat den Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen in den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Federführung überwiesen. Die FDP hatte für eine Überweisung in den Kulturauschuss geworben, konnte sich aber nicht durchsetzen. Der Ausschuss wird im Herbst 2019 über den Antrag beraten.