Lärmschutz bei der Fußball-WM 2018

Lärmschutz

Zur Fußballweltmeisterschaft werden auch in 2018 wohl zahlreiche „Public-Viewing“-Veranstaltungen in Deutschland stattfinden. Wie bei den meisten Open-Air-Veranstaltungen ist dabei der Lärmschutz der Anwohner nach BImSchG und die Einhaltung der Grenzwerte nach TA Lärm oft eine Herausforderung.

Analog zu den Vorjahren wird die Bundesregierung auch anlässlich der diesjährigen WM mittels einer „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018“  Abhilfe schaffen. Mit dieser Verordnung können die einschlägigen Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung auch bei den Public-Viewing-Veranstaltungen angewendet werden.

Der VPLT kommentiert regelmäßig die Verordnungsentwürfe des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und konnte so bereits 2014 bewirken, dass die Verordnungen nicht nur für die Live-Übertragung selber sondern auch für das zugehörige Rahmenprogramm gelten.

Autor: Ralf Stroetmann, Bereichsleiter Bildung & Recht beim VPLT