EU-Konsultation: „Ökodesign“-Richtlinie – DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF

EU-Konsultation
„Ökodesign“-Richtlinie – DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF

Im Rahmen der Aufgaben als Stakeholder und Sektorenpartner der Europäischen Kommission ist der VPLT an Konsultationen und Umfragen zur Abschätzung von Vorhaben der Kommission beteiligt. Auch Stakeholder können ihre Meinung äußern. Der VPLT bittet dringend seine Mitglieder um Beteiligung bei einer Umfrage der Kommission.

Derzeit versucht die Europäische Kommission in ihrem Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019 energie- und klimapolitischen Ziele in vielfältigen Aktionsfeldern umzusetzen. Auch die Entertainment-Technology-Branche wird davon betroffen. Bei der Überprüfung von der Verordnung (EU) Nr. 1194/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen mit gebündeltem Licht, LED-Lampen und dazugehörigen Geräten, sollen Halogenleuchten – auch solche, die auf Bühnen und bei Events eingesetzt werden = Professional Entertainment Lighting Products (PELP) – ab dem 01. September 2020 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Bei der Richtlinie handelt es sich um Mindestanforderungen an die Effizienz von Lampen. Leuchtmittel, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen dann nicht mehr in der EU hergestellt und auch nicht importiert werden. Es gibt bis zum 07. Mai 2018 dazu eine öffentliche Konsultation: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Ecodesign-EnergyLabelling-5-priority-product-groups

Vieles in der Umfrage hat mit unserem Anliegen nichts zu tun. Am Ende der Umfrage gibt es aber die Möglichkeit, ein Kommentar mit 3.000 Zeichen abzugeben. Hier wäre es sehr wichtig, so viele unterschiedliche Kommentare von so vielen Mitgliedern wie möglich zu generieren. Hauptziel: Forderung einer verbindlichen Ausnahmeregelung für Leuchten, die mit einer Spektralverteilung des Lichts zur Sichtbarmachung einer Szene oder eines Objekts für Menschen mit spezifischen Erfordernissen, einer besonderen technischen Ausrüstung (z. B. Studiobeleuchtung, Beleuchtung für Show-Effekte, Theaterbeleuchtung), eingesetzt werden. Wirtschaftliche sowie kreative Begründungen sind erfolgsversprechend!

Folgende Dokumente haben wir unseren Mitgliedern bereitgestellt:

Text der Verordnung: Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Lampen
Mitteilung der Kommission-Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016–2019
Text der Verordnung: Energieverbrauchskennzeichnung
Text des Entwurfs
Anhang des Entwurfs
Text der Begründung zum Entwurf

Der VPLT wird am 17. Mai einer Einladung der Europäischen Kommission in Brüssel folgen und für eine Ausnahmeregelung für Professional Entertainment Lighting Products kämpfen.

Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich an Randell Greenlee, Bereich Wirtschaft & Internationales: randell.greenlee@vplt.org.

Kategorien: Economics